Was passiert denn da?

 

Patentanwalt werden – leicht war gestern

Patentanwalt zu werden, ist nicht einfach – tatsächlich ist die Ausbildung zum Patentanwalt sogar eine der anspruchsvollsten überhaupt. Dafür wird man aber mit einem spannendsten und abwechslungsreichsten Berufe belohnt. Als Patentanwalt setzt man sich intensiv mit verschiedensten Innovationen und rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Wer neugierig ist und sich fragt, wie ein technisches Gerät funktioniert, wie Unternehmen Produkte entwickeln und ob etwas rechtlich zulässig ist, hat gute Voraussetzungen, um Patentanwalt zu werden.

Im späteren Arbeitsleben hilft rhetorisches Geschick, ein sicheres und überzeugendes Auftreten und die Fähigkeit und den Spaß daran, komplizierte Sachverhalte messerscharf und verständlich zu formulieren – und das alles natürlich auch auf Englisch. Bei der Organisation einer Kanzlei kann man zudem selbst unternehmerisches Können unter Beweis stellen. Wer diese Fähigkeiten mitbringt, findet im Beruf des Patentanwalts eine Herausforderung, die wohl kaum ein anderer Beruf bieten kann.

Anspruchsvoll und lang ist der Weg zur Zulassung als Patentanwalt, weil eine Doppel­qualifikation erforderlich ist: Patentanwälte sind – entgegen der weit verbreiteten Meinung – keine Juristen, sondern Naturwissenschaftler oder Ingenieure mit juristischer Zusatzausbildung. Um Patentanwalt zu werden, ist zunächst ein Master oder Diplom beispielsweise in Physik, Chemie, Elektrotechnik oder Maschinenbau erforderlich – was bereits eine anspruchsvolle Ausbildung darstellt. Zudem ist eine einjährige praktische technische Tätigkeit erforderlich, beispielsweise in Form von Praktika. Die erste Hürde auf dem Weg zum Patentanwalt ist daher die Entscheidung, nach den vermeintlich letzten Prüfungen im Studium doch noch weiter zu lernen und weitere Prüfungen abzulegen.

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Wer diese Hürde genommen hat, beginnt seine Ausbildung zum Patentanwalt. Diese hat eine Vielzahl von Facetten. Im Vordergrund steht zunächst die Arbeit in der Ausbildungskanzlei für mindestens 26 Monate. Die Tätigkeit als Patentanwaltskandidat bei KEENWAY ist von Anfang an abwechslungsreich und umfasst bereits die wesentlichen Aufgaben eines fertigen Patentanwalts:

• In Patentanmeldungen beschreibt man Erfindungen, die man von den Erfindern erklärt bekommen hat. In Bescheidserwiderungen argumentiert man den Patentämtern gegenüber, warum ein angemeldetes Patent zu erteilen ist.

• In Eingaben in Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren argumentiert man, warum ein anzugreifendes Patent zu Unrecht erteilt wurde oder warum ein zu verteidigendes Patent zu Recht erteilt wurde.

• In Verfahren im Ausland bereitet man die Argumentation für die ausländischen Kollegen vor.

Dazu kommen regelmäßige Besuche bei Mandanten und Verhandlungen vor den Patentämtern und Gerichten, vor allem in München und Den Haag. Am Ende der Zeit in der Ausbildungskanzlei empfiehlt sich das freiwillig mögliche zwei­monatige Praktikum bei einer Patentstreitkammer an einem Landgericht oder Oberlandes­­gericht – am besten in Düsseldorf, dem Patentstreit-Standort Nr. 1 in Deutschland und Europa.

Neben der Tätigkeit in der Ausbildungskanzlei absolvieren Patentanwaltskandidaten ein zweijähriges Rechts-Studium an der FernUniversität in Hagen. Dieses „Hagen-Studium“ ist arbeits­intensiv, umfasst zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung und kann eine Motivation für die Ausbildung zum Patentanwalt sein. Denn man lernt darin das gesamte Zivilrecht kennen, angefangen vom BGB („Habe ich einen Schadensersatzanspruch?“) über Gesellschaftsrecht („Wie wird eine GmbH gegründet?“) und Wettbewerbsrecht („Ist das unlauterer Wettbewerb?“) bis hin zu Verfahrensrecht („Wie funktioniert ein Gerichtsverfahren?“) und vielen weiteren Themen. Das dadurch erworbene juristische Verständnis ist weit über den Beruf hinaus hilfreich. 

Nicht zum Hagen-Studium gehört das Patentrecht. Während der Ausbildung lernen Patentanwaltskandidaten dieses zunächst in der Ausbildungskanzlei und in monatlichen „Kandidaten-AGs“. Theoretisch ins Detail geht es nach der Zeit in der Ausbildungskanzlei im „Amtsjahr“ in München. Dieser einzigartige Ausbildungsabschnitt ist zwar erneut mit viel Arbeit verbunden, aber umso wertvoller für die spätere Tätigkeit als Patentanwalt. In zahlreichen Vorlesungen von Prüfern und Richtern wird – ähnlich einem Studium – das Patentrecht gelehrt. Auch wird das Marken- und das Designrecht gelehrt, zu denen Patentanwälte ebenfalls beraten dürfen. In engem Kontakt zu Prüfern und Richtern bekommt man im Amtsjahr einzigartige Einblicke in die Arbeit des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und des Bundespatentgerichts (BPatG). Dort bearbeitet man „echte“ Akten und nimmt an zahlreichen Verhandlungen teil: zwei Monate beim DPMA und sechs Monate beim BPatG. Besonders spannend und wertvoll ist dabei die Gelegenheit, auch an den geheimen Beratungen der Richter am BPatG teilzunehmen zu können.

Abgeschlossen wird die Ausbildung zum Patentanwalt mit dem Patentassessorenexamen, einem Staatsexamen speziell für Patentanwälte. Diese juristische Prüfung umfasst jeweils eine Klausur zum Patent-, Marken-, Design- und Arbeitnehmererfinderrecht sowie eine mündliche Prüfung. Dies ist die letzte Hürde auf dem Weg zur Zulassung als Patentanwalt. Als solcher kann man – ohne weitere Prüfung – auch die Zulassung als European Trademark and Design Attorney beantragen. Damit ist man berechtigt, Mandanten auch zu Marken und Designs mit Wirkung für die gesamte EU zu vertreten. 

Dann folgt noch die Zulassung beim Europäischen Patentamt (EPA). Denn in einer sich ständig weiter vernetzenden globalen Wirtschaft, steigt die Bedeutung europäischer Patente unaufhaltsam. Und um als European Patent Attorney vor dem EPA vertreten zu dürfen, ist neben einem abgeschlossenen naturwissenschaftlichen oder technischen Studium und einer – durch die Ausbildung zum Patentanwalt bereits geleisteten – dreijährigen Tätigkeit in einer Ausbildungskanzlei „nur“ eine Zulassungsprüfung, die „European qualifying examination (EQE)“, zu bestehen. Diese besteht aus einer Vorprüfung und einer Hauptprüfung mit vier Klausuren. Das „nur“ steht dabei aber nicht ohne Grund in Anführungszeichen: Die EQE wird von vielen Absolventen als die schwerste Prüfung ihrer Ausbildung bezeichnet, die Durchfallquoten sind sehr hoch. Das Gute: Diese Prüfung ist die letzte Hürde. 

Wenn Sie bis hierher gelesen haben, haben Sie offensichtlich Interesse am Beruf des Patentanwalts. Möchten Sie diesen Weg selbst einschlagen? Dann sprechen Sie uns an, wir begleiten Sie bei KEENWAY gerne auf diesem Weg. Zur Karriereseite

 
Lorenz Beckmann